Ein-/Austragung im Briefwahlregister

Sie können sich auf diesem Wege online in das dauerhafte Briefwahlregister ein- bzw. austragen lassen.

 

Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

Ein-/Austragung im Briefwahlregister

Auswahl

Eintragung in das dauerhafte Briefwahlregister

Nach der Eintragung erhalten Sie zukünftig zu jeder Wahl, für die Sie wahlberechtigt sind, automatisch Ihre Briefwahlunterlagen an Ihre Meldeanschrift zugesandt. Eine Zusendung an eine abweichende Anschrift ist nicht möglich.

Veränderungen Ihrer Meldeanschrift müssen Sie nicht mitteilen, da Ihre Wahlrechtsvoraussetzungen bei jeder Wahl neu geprüft werden und die Briefwahlunterlagen immer an die aktuelle Meldeanschrift (solange diese sich innerhalb der Kreisstadt Siegburg befindet) versandt werden.

Austragung aus dem dauerhaften Briefwahlregister

Wenn Sie nicht länger im dauerhaften Briefwahlregister vermerkt sein wollen, können Sie sich über diesen Prozess jederzeit austragen lassen.

Bei einem Wegzug aus Siegburg oder bei dem Wegfall der Wahlrechtsvoraussetzungen werden Sie von Amts wegen automatisch aus dem dauerhaften Briefwahlregister ausgetragen.

Verbindliche Erklärung

Ich bin mir über Folgendes bewusst:

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Persönliche Angaben

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