Führungszeugnis
Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
erweitertes Führungszeugnis
Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Kindertagesstätte, Schule, Sportverein).